Dokumente
Bauabzugssteuer
Seit dem 01.01.2002 ist jeder gewerbliche Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, 15 % des Bruttorechnungsbetrages einzubehalten und an das zuständige Finanzamt des Auftragnehmers abzuführen.
Bitte beachten:
Der Erhalt der nachfolgenden Dokumente erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache mit uns.Freisteillungsbescheinigung Finanzamt
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG + Haftpflichtversicherung
Wir haben eine gültige Freistellungsbescheinigung. Sie können also ohne Abzug an uns zahlen.