Getreu der Firmenphilosophie: Geht nicht - Gibt es nicht!

Kein Auftrag ist uns zu klein!

Ihr - außergewöhnlicher - Wunsch ist unsere Herausforderung!

 
Akustik Sandner GmbH + Co.    Rottstraße 33    D-52068 Aachen    0241 / 160 160-0

Dokumente


Bauabzugssteuer

Seit dem 01.01.2002 ist jeder gewerbliche Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, 15 % des Bruttorechnungsbetrages einzubehalten und an das zuständige Finanzamt des Auftragnehmers abzuführen.

Einzige Ausnahme ist: Die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes.

Bitte beachten:

Der Erhalt der nachfolgenden Dokumente erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache mit uns.

  Freisteillungsbescheinigung Finanzamt

  Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse

  Unbedenklichkeitsbescheinigung BG + Haftpflichtversicherung
Wir haben eine gültige Freistellungsbescheinigung. Sie können also ohne Abzug an uns zahlen. 


Aktuell

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